AGB

Bitte beachten Sie meine folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden, ich werde Ihnen dann Fragen gern beantworten. Die AGB werden Ihnen bei der Zusendung eines Maklervertrages in schriftlicher Form beigefügt

Allgemein:

Die Firma Baumgartl Immobilien, Hamburger Straße 3 in 04129 Leipzig, widmet sich mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und objektiver Wahrnehmung immer den Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze. Sofern zu den unterbreiteten Angeboten nichts anderes angegeben ist, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Angebote:

Sämtliche Angaben über die angeforderten Immobilien beruhen auf den Angaben und Mitteilungen des Verkäufers/Vermieters, eine Gewähr für die Richtigkeit kann ich trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernehmen. Für unrichtige Angaben hafte ich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten meinerrseits. Irrtum und Zwischenverkauf/ Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt, der bei unberechtigter Weitergabe des Exposes für die volle Maklercourtage im Wege des Schadensersatzes haftet. Meine Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mitmeiner schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

2. Vorkenntnis:

Macht der Empfänger geltend, daß ihm ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt ist beziehungsweise von anderer Seite angeboten worden ist, so ist dies innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt der Nachweis dieses Objekts durch uns als erfolgt und begründet grundsätzlich die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

3. Entstehen des Provisionsanspruches:

Mein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund meines Nachweises und/ oder unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von mir benannten Objektes zustande gekommen ist.

Hierbei genügt auch lediglich meine Mitursächlichkeit.

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von dem Angebot abweichen, oder durch andere Verträge mir dem Verkäufer, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg herbeiführen. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der vorgesehene Vertrag geschlossen wird, z.B. Kauf statt Miete. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonst in der Person einer Partei liegenden Grundes rückabgewickelt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechtes durch den Angebotsempfänger, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches:

Die Provision ist fällig und zahlbar bei Vertragsschluß. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Sollte der Schuldner mit der Zahlung der Provision in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Ist der Schuldner ein Gewerbetreibender, so werden ihm ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

5. Folgegeschäft:

Ein Provisionsanspruch steht mir auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten beziehungsweise nachgewiesenen Vertrages weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

6. Provisionshöhe:

Im Falle von Kaufverträgen von Haus und Grundstücken und von Teileigentum besteht ein Provisionsanspruch gegen den Käufer in Höhe von 6 % inklusive. der gesetzl. MWSt. des tatsächlich erzielten Verkaufspreises.

Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Provision 6 % vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
Bei Abschluss von Pachtverträgen ist der Vermieter oder der Mieter verpflichtet, zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an Provision zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe einer Monatskaltmiete- oder pacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an Provision zu zahlen.

Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Vermieter oder der Mieter verpflichtet, zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an Provision zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.

Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Vermieter oder der Mieter verpflichtet, zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an Provision zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde

7. Vertragsverhandlungen und -abschluss:

Werden aufgrund meines Nachweises und/ oder unserer Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn und unter welchen Bedingungen er einen Vertrag über die Immobilie abschließt. Ich habe Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsschluß. Der Termin ist mir rechtzeitig mitzuteilen. Ferner habe ich auch Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/ Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

8. Beendigung des Auftrages:

Sollte ein mir erteilter Auftrag gegenstandslos werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, mich hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt mich, Ersatz für meine sachlich und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

Leipzig, den 01.01.2006

Ihre Kristina Baumgartl